Gegenseitigkeit in Amtshaftungssachen (B · Gegenseitigkeit in Amtshaftungssachen (BRD)
§ 0 Gegenseitigkeit in Amtshaftungssachen (B
VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Gegenseitigkeit in Amtshaftungssachen
StF: BGBl. Nr. 120/1979 (NR: GP XIV RV 1006 AB 1106 S. 111. BR: AB 1928 S. 382. )
Die Republik Österreich und die Bundesrepublik Deutschland, in dem Wunsche, Fragen der Amtshaftung in den beiderseitigen Beziehungen zu regeln, haben folgendes vereinbart:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 20. Feber 1979 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 5 Abs. 2 am 1. Mai 1979 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.