Wiener Übereinkommen über das Recht der · Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge
§ 26 Wiener Übereinkommen über das Recht der Pacta sunt servanda
Artikel 26
Ist ein Vertrag in Kraft, so bindet er die Vertragsparteien und ist von ihnen nach Treu und Glauben zu erfüllen.