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Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT · Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT

§ 24 Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT

Depositar

Van krachtOfficiële tekst

(1) Der Exekutivsekretär ist der Depositar dieses Protokolls.

(2) Der Depositar unterrichtet insbesondere alle Parteien des Übereinkommens umgehend:

a) von jeder Unterzeichnung dieses Protokolls;

b) von der Hinterlegung jeglicher Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunden;

c) vom Tag des Inkrafttretens dieses Protokolls;

d) vom Tag, an dem die Mitgliedschaft eines Staates als Partei des Protokolls erlischt;

e) von sonstigen Mitteilungen in bezug auf dieses Protokoll.

(3) Sofort nach Inkrafttreten dieses Protokolls übermittelt der Depositar dem Sekretariat der Vereinten Nationen eine beglaubigte Abschrift des Originals zur Registrierung und Veröffentlichung nach Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen.

Wijzigingsgeschiedenis
  • In Kraft seit 2002-09-26