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Errichtung und Erhaltung eines Nationalp · Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Donau-Auen (Bund – NÖ, Wien)

§ 14 Errichtung und Erhaltung eines Nationalp

Hinterlegung, Mitteilungen

Van krachtOfficiële tekst

Diese Vereinbarung wird in drei Urschriften ausgefertigt. Eine Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Die beiden anderen Urschriften werden beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie beim Magistrat der Stadt Wien als Amt der Wiener Landesregierung hinterlegt. An diese Stellen sind auch alle die Vereinbarung betreffenden Erklärungen und Mitteilungen schriftlich zu richten.

Anlage 1: Übersichtskarte

Anlage 2: IUCN-Richtlinien

Anlage 3: Aufwand bzw. Kosten für den laufenden Betrieb Nationalpark Donau-Auen