Rechtsbibliotheek en dossieranalyse · Oostenrijk · België · Europese Unie
LAWxPERT Aanmelden Gratis account

ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

§ 1347 ABGBb) Als Mitschuldner;

Erstes Hauptstück. Von Befestigung der Rechte und Verbindlichkeiten.

Van krachtOfficiële tekst

Wenn jemand, ohne die den Bürgen zu Statten kommende Bedingung, einer Verbindlichkeit als Mitschuldner beytritt; so entsteht eine Gemeinschaft mehrerer Mitschuldner; deren rechtliche Folgen nach den in dem Hauptstücke von Verträgen überhaupt gegebenen Vorschriften zu beurtheilen sind (§§. 888 – 896).