ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 1491 ABGB
Viertes Hauptstück. Von der Verjährung und Ersitzung.
Einige Rechte sind von den Gesetzen auf eine noch kürzere Zeit eingeschränkt. Hierüber kommen die Vorschriften an den Orten, wo diese Rechte abgehandelt werden, vor.