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ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

§ 927 ABGB

Nebenbestimmungen bey Verträgen:

Van krachtOfficiële tekst

Vernachlässigt der Übernehmer diese Vorsicht, so liegt ihm der Beweis ob, daß das Tier schon vor der Übergabe mangelhaft war. Immer steht aber auch dem Übergeber der Beweis offen, daß der gerügte Mangel erst nach der Übergabe eingetreten sei.

Wijzigingsgeschiedenis
  • In Kraft seit 1917-01-01