§ 94l GenG
VI. Hauptstück römisch sechs. Hauptstück Schlussbestimmungen
§ 15 Abs. 2a, 2b und 2c tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft und ist auf Verurteilungen anzuwenden, deren Rechtskraft nach dem 31. Dezember 2023 eingetreten ist.
VI. Hauptstück römisch sechs. Hauptstück Schlussbestimmungen
§ 15 Abs. 2a, 2b und 2c tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft und ist auf Verurteilungen anzuwenden, deren Rechtskraft nach dem 31. Dezember 2023 eingetreten ist.