§ 493 EOInkrafttreten und Übergangsbestimmungen zum 2. Gewaltschutzgesetz
Siebenter Teil Inkrafttreten, Schluss- und Übergangsbestimmungen
§§ 382b, 382e, 382g Abs. 2 und 3, § 387 Abs. 3 und 4, § 390 Abs. 4 und § 393 Abs. 2 in der Fassung des 2. Gewaltschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 40/2009 , treten mit 1. Juni 2009 in Kraft und sind anzuwenden, wenn der Antrag auf Erlassung der einstweiligen Verfügung nach dem 31. Mai 2009 bei Gericht einlangt.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2021-07-01