Berner Übereinkunft (Römische Fassung) · Berner Übereinkunft (Römische Fassung)
§ 1 Berner Übereinkunft (Römische Fassung)
Die Länder, für die dieses Übereinkommen gilt, bilden einen Verband zum Schutze der Rechte der Urheber an ihren Werken der Literatur und der Kunst.