GBG 1955 · Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955
§ 100 GBG 1955
DRITTER ABSCHNITT. Von der Erledigung der Gesuche.
Ist die Abweisung eines der im § 99 angeführten Gesuche von einem anderen Gericht als von dem Grundbuchsgericht ausgegangen, so ist dieses von Amts wegen um die Anmerkung der Abweisung zu ersuchen.