§ 29 Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen
Artikel 29
Dieser Vertrag bedarf der Ratifizierung; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Wien ausgetauscht.
Artikel 29
Dieser Vertrag bedarf der Ratifizierung; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Wien ausgetauscht.