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AktG · Aktiengesetz

§ 241 AktGWirkung der Eintragung

Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Van krachtOfficiële tekst

Von der Eintragung der Umwandlung an besteht die Gesellschaft als Gesellschaft mit beschränkter Haftung weiter. Das Grundkapital ist zum Stammkapital, die Aktien sind zu Geschäftsanteilen geworden, die an einer Aktie bestehenden Rechte Dritter bestehen an dem Geschäftsanteil weiter, der an ihre Stelle tritt. Sieht der Gesellschaftsvertrag einen Aufsichtsrat vor, so bleiben die Mitglieder des bisherigen Aufsichtsrats im Amt, wenn die Hauptversammlung nichts anderes beschließt.

Wijzigingsgeschiedenis
  • In Kraft seit 2009-08-01