RATG · Rechtsanwaltstarifgesetz
§ 17 RATGBesorgung mehrerer Geschäfte während einer Reise
Bei Besorgung mehrerer Geschäfte während einer Reise sind die Reisekosten auf die einzelnen Geschäfte im Verhältnis der Bemessungsgrundlagen zu verteilen.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2007-12-29