Markenschutzgesetz 1970 · Markenschutzgesetz 1970
§ 34 Markenschutzgesetz 1970
3. Löschung
Jedermann kann die Löschung einer Marke begehren, wenn der Anmelder bei der Anmeldung bösgläubig war.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2019-01-14
Markenschutzgesetz 1970 · Markenschutzgesetz 1970
3. Löschung
Jedermann kann die Löschung einer Marke begehren, wenn der Anmelder bei der Anmeldung bösgläubig war.