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StGB · Strafgesetzbuch

§ 192 StGBMehrfache Ehe oder eingetragene Partnerschaft

Neunter Abschnitt Strafbare Handlungen gegen Ehe und Familie

Van krachtOfficiële tekst

Wer eine neue Ehe schließt oder eine eingetragene Partnerschaft begründet, obwohl er verheiratet ist oder eine eingetragene Partnerschaft führt, oder wer mit einer verheirateten Person oder einer Person, die eine eingetragene Partnerschaft führt, eine Ehe schließt oder eine eingetragene Partnerschaft begründet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Wijzigingsgeschiedenis
  • In Kraft seit 2010-01-01