Auslieferungsübereinkommen (Schweiz) · Auslieferungsübereinkommen (Schweiz)
§ 16 Auslieferungsübereinkommen (Schweiz)
Artikel XVI Artikel römisch sechzehn
Im Sinne dieses Vertrages umfaßt der Ausdruck „Strafe“ auch eine vorbeugende (sichernde) Maßnahme.