UHG · Urkundenhinterlegungsgesetz
§ 33 UHG
II. ABSCHNITT römisch zwei. ABSCHNITT
Dieser Abschnitt ist auch auf Baurechte anzuwenden, die in einer vernichteten Einlage eingetragen gewesen sind.
UHG · Urkundenhinterlegungsgesetz
II. ABSCHNITT römisch zwei. ABSCHNITT
Dieser Abschnitt ist auch auf Baurechte anzuwenden, die in einer vernichteten Einlage eingetragen gewesen sind.