Auslieferung (Australien) · Auslieferung (Australien)
§ 0 Auslieferung (Australien)
VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM AUSTRALISCHEN BUND ÜBER DIE AUSLIEFERUNG
StF: BGBl. Nr. 718/1974 (NR: GP XIII RV 877 AB 1081 S. 106. BR: AB 1119 S. 331. )
BGBl. Nr. 661/1986 (NR: GP XVI RV 891 AB 986 S. 147. BR: AB 3169 S. 479. )
Die Republik Österreich und der Australische Bund,
IN DEM WUNSCH, Vorkehrung für die Auslieferung von Personen zu treffen, die strafbarer Handlungen beschuldigt werden oder schuldig erkannt worden sind,
HABEN folgendes vereinbart:
Die vom gemäß Art. 64 des Bundes-Verfassungsgesetzes die Funktionen des Bundespräsidenten ausübenden Bundeskanzler unterzeichnete und vom Vizekanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 7. November 1974 ausgetauscht; der Vertrag tritt somit gemäß seinem Art. 25 Abs. 3 am 5. Feber 1975 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Verwijst naar
- Auslieferung (Australien) § 25
- Auslieferung (Australien) Art. 64