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StPO · Strafprozeßordnung 1975

§ 129 StPODefinitionen

4. Abschnitt Observation, verdeckte Ermittlung und Scheingeschäft

Van krachtOfficiële tekst

Im Sinne dieses Gesetzes ist

1. „Observation“ das heimliche Überwachen des Verhaltens einer Person,

2. „verdeckte Ermittlung“ der Einsatz von kriminalpolizeilichen Organen oder anderen Personen im Auftrag der Kriminalpolizei, die ihre amtliche Stellung oder ihren Auftrag weder offen legen noch erkennen lassen,

3. „Scheingeschäft“ der Versuch oder die scheinbare Ausführung von Straftaten, soweit diese im Erwerben, Ansichbringen, Besitzen, Ein-, Aus- oder Durchführen von Gegenständen oder Vermögenswerten bestehen, die entfremdet wurden, aus einem Verbrechen herrühren oder der Begehung eines solchen gewidmet sind oder deren Besitz absolut verboten ist.

Wijzigingsgeschiedenis
  • In Kraft seit 2008-01-01