StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 285f StPO
1. Verfahren bei Nichtigkeitsbeschwerden
Bei der nichtöffentlichen Beratung kann ferner die Einholung tatsächlicher Aufklärungen über behauptete Formverletzungen oder Verfahrensmängel angeordnet werden.
StPO · Strafprozeßordnung 1975
1. Verfahren bei Nichtigkeitsbeschwerden
Bei der nichtöffentlichen Beratung kann ferner die Einholung tatsächlicher Aufklärungen über behauptete Formverletzungen oder Verfahrensmängel angeordnet werden.