StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 446 StPO
3. Abschnitt Verfahren beim Verfall, beim erweiterten Verfall und bei der Einziehung
Ergeben sich die Voraussetzungen für das selbständige Verfahren erst in der Hauptverhandlung, so kann die Entscheidung auch in einem Urteil ergehen, in dem der Angeklagte freigesprochen oder der Antrag auf Anstaltsunterbringung abgewiesen wird.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2023-03-01