ARHG · Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz
§ 44 ARHGVerbot der Durchlieferung österreichischer Staatsbürger
ERSTER ABSCHNITT Zulässigkeit
(Verfassungsbestimmung) Eine Durchlieferung österreichischer Staatsbürger durch das Gebiet der Republik Österreich ist unzulässig.