EPÜ · Europäisches Patentübereinkommen
§ 38 EPÜ
Eigene Mittel der Organisation
Eigene Mittel der Organisation sind:
a) alle Einnahmen aus Gebühren und sonstigen Quellen sowie Rücklagen der Organisation;
b) die Mittel des Pensionsreservefonds, der als zweckgebundenes Sondervermögen der Organisation zur Sicherung ihres Versorgungssystems durch die Bildung angemessener Rücklagen dient.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2007-12-13