EPÜ · Europäisches Patentübereinkommen - Vorrechteprotokoll
§ 11 EPÜ
Artikel 11
Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Einreise, Aufenthalt und Ausreise der Bediensteten des Europäischen Patentamts zu erleichtern.
EPÜ · Europäisches Patentübereinkommen - Vorrechteprotokoll
Artikel 11
Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Einreise, Aufenthalt und Ausreise der Bediensteten des Europäischen Patentamts zu erleichtern.