Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen · Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Spanien)
§ 11 Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen
Artikel 11
Schwierigkeiten, die sich bei der Anwendung dieses Abkommens ergeben könnten, werden auf diplomatischem Weg bereinigt.