Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen · Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Israel)
§ 0 Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen
VERTRAG zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel zur Vereinfachung des rechtlichen Verkehrs nach dem Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
StF: BGBl. Nr. 225/1982 (NR: GP XIV RV 157 AB 468 S. 52. BR: S. 361. )
Die Republik Österreich
und
der Staat Israel
haben in dem Wunsch, in den Beziehungen zwischen den beiden Staaten die Anwendung des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen *) - im folgenden als Übereinkommen bezeichnet - zu erleichtern, folgendes vereinbart:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 91/1957
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. April 1982 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 8 Absatz 2 am 22. Juni 1982 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.