UWG · Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
§ 46 UWGSprachliche Gleichbehandlung
III. ABSCHNITT römisch drei. ABSCHNITT GEMEINSAME UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2022-07-20