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Vertrag über Konkursrecht, Ausgleichsrec · Vertrag über Konkursrecht, Ausgleichsrecht und Vergleichsrecht (BRD)

§ 0 Vertrag über Konkursrecht, Ausgleichsrec

Van krachtOfficiële tekst

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet des Konkurs- und Ausgleichs-(Vergleichs-)rechts

StF: BGBl. Nr. 233/1985 idF BGBl. Nr. 612/1986 (DFB) (NR: GP XV RV 77 AB 150 S. 13. BR: AB 2056 S. 390. )

Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Bundesrepublik Deutschland -

in dem Wunsch, eine zwischenstaatliche Regelung auf dem Gebiet des Konkurs- und Ausgleichs-(Vergleichs-)rechts zu treffen, in dem Bestreben sicherzustellen, daß über das in den Vertragsstaaten befindliche Vermögen eines Schuldners nach Möglichkeit ein einheitliches Konkurs- oder Ausgleichs-(Vergleichs-)verfahren durchgeführt wird, dessen Wirkungen in beiden Vertragsstaaten eintreten -

sind übereingekommen, hierüber einen Vertrag zu schließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)

Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart:

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. April 1985 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 34 Absatz 2 am 1. Juli 1985 in Kraft.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Wijzigingsgeschiedenis
  • In Kraft seit 1986-11-21