§ 17a RpflGWirkungskreis in Insolvenzsachen
II. ABSCHNITT römisch zwei. ABSCHNITT Wirkungskreis des Rechtspflegers
Der Wirkungskreis in Insolvenzsachen umfasst die Geschäfte vor dem Bezirksgericht.
II. ABSCHNITT römisch zwei. ABSCHNITT Wirkungskreis des Rechtspflegers
Der Wirkungskreis in Insolvenzsachen umfasst die Geschäfte vor dem Bezirksgericht.