AEV · Abbuchungs- und Einziehungs-Verordnung
§ 11 AEV
Die Gerichtsgebühren werden im Auftrag des Bundes von der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft abgebucht und eingezogen.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2013-02-01