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Übernahme des Internationalen Patentdoku · Übernahme des Internationalen Patentdokumentationszentrums in das Europäische Patentamt (Europäische Patentorganisation)

§ 0 Übernahme des Internationalen Patentdoku

Van krachtOfficiële tekst

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION ÜBER DIE ÜBERNAHME DES INTERNATIONALEN PATENTDOKUMENTATIONSZENTRUMS (INPADOC) IN DAS EUROPÄISCHE PATENTAMT

StF: BGBl. Nr. 671/1990 (NR: GP XVII RV 1314 VV S. 151. BR: AB 3975 S. 533. )

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

und

DIE EUROPÄISCHE PATENTORGANISATION (nachstehend Organisation genannt)

gestützt auf das Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente vom 5. Oktober 1973 *) (nachstehend Übereinkommen genannt), insbesondere auf dessen Artikel 33 Absatz 4,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

_______________________

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 350/1979 in der Fassung BGBl. Nr. 351/1979

Mit Notenwechsel gemäß Artikel 6 des Abkommens wurde der Zeitpunkt des Inkrafttretens mit 1. Jänner 1991 festgelegt.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhang und Briefwechseln wird genehmigt.