MuSchG · Musterschutzgesetz 1990
§ 19 MuSchGPriorität
II. ANMELDEVERFAHREN UND MUSTERREGISTER römisch zwei. ANMELDEVERFAHREN UND MUSTERREGISTER
Mit dem Tag der ordnungsgemäßen Anmeldung eines Musters erlangt der Anmelder das Prioritätsrecht.
MuSchG · Musterschutzgesetz 1990
II. ANMELDEVERFAHREN UND MUSTERREGISTER römisch zwei. ANMELDEVERFAHREN UND MUSTERREGISTER
Mit dem Tag der ordnungsgemäßen Anmeldung eines Musters erlangt der Anmelder das Prioritätsrecht.