Rechtshilfe in Strafsachen (Kanada) · Rechtshilfe in Strafsachen (Kanada)
§ 2 Rechtshilfe in Strafsachen (Kanada)
Erledigung der Rechtshilfeersuchen
Rechtshilfeersuchen werden in Übereinstimmung mit dem Recht des ersuchten Staates und, sofern dieses Recht nicht entgegensteht, in der vom ersuchenden Staat erbetenen Form umgehend erledigt.