Rechtshilfe in Strafsachen (Kanada) · Rechtshilfe in Strafsachen (Kanada)
§ 21 Rechtshilfe in Strafsachen (Kanada)
Konsultationen
Auf Ersuchen einer Partei konsultieren die Vertragsparteien einander umgehend über die Auslegung und Anwendung dieses Vertrages.