Verordnung zur Durchführung des Feuersch · Verordnung zur Durchführung des Feuerschutzsteuergesetzes
§ 10 Verordnung zur Durchführung des Feuersch§ 10. Inkrafttreten. Paragraph 10, Inkrafttreten.
Diese Verordnung tritt mit 1. April 1948 in Kraft. Gleichzeitig treten alle ihren Bestimmungen widersprechenden Verwaltungsanordnungen außer Kraft.