§ 0 Übereinkommen über die Regelung des Gren
Übereinkommen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über die Regelung des Grenzverkehrs.
StF: BGBl. Nr. 253/1951 idF BGBl. Nr. 56/1952 (DFB)
Die österreichische Bundesregierung und italienische Regierung sind, in der Absicht, die zwischen Österreich und Italien bestehenden guten nachbarlichen Beziehungen weiter auszubauen, über folgende Bestimmungen, betreffend den Grenzverkehr, übereingekommen:
Das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 21 durch den obzitierten Notenwechsel am 2. August 1951 in Kraft getreten.