Zahlungsabkommen (Spanien) · Zahlungsabkommen (Spanien)
§ 6 Zahlungsabkommen (Spanien)
Artikel VI Artikel römisch sechs
Die Oesterreichische Nationalbank und das IEME werden im Rahmen ihrer Devisenbestimmungen die zur Durchführung der Zahlungen erforderlichen Genehmigungen erteilen.