§ 5 Bestimmte auf Dollar lautende Österreich
Artikel V Artikel römisch fünf
Das Schiedsgericht erläßt für die Fällung von Entscheidungen über die ihm unterbreiteten Wertpapiere sinngemäße Bestimmungen und Verfahrensvorschriften.
Artikel V Artikel römisch fünf
Das Schiedsgericht erläßt für die Fällung von Entscheidungen über die ihm unterbreiteten Wertpapiere sinngemäße Bestimmungen und Verfahrensvorschriften.