§ 1 Zahlungsverpflichtungen - Regelung der Z
Artikel 1
Die noch unerledigten österreichischen und schweizerischen Forderungen aus dem früheren schweizerisch-deutschen Verrechnungsverkehr, einschließlich der auf Sperrkonten liegenden Beträge, werden im Rahmen des jeweils zwischen Österreich und der Schweiz bestehenden Zahlungsabkommens überwiesen.