§ 6 Zahlungsverpflichtungen - Regelung der Z
Artikel 6
Die Schweizerische Eidgenossenschaft schließt dieses Abkommen auch im Namen des Fürstentums Liechtenstein.
Artikel 6
Die Schweizerische Eidgenossenschaft schließt dieses Abkommen auch im Namen des Fürstentums Liechtenstein.