§ 243 BAO1. Beschwerden an Verwaltungsgerichte
A. Ordentliche Rechtsmittel.
Gegen Bescheide, die Abgabenbehörden erlassen, sind Beschwerden (Bescheidbeschwerden) an die Verwaltungsgerichte zulässig, soweit in Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmt ist.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2014-01-01