Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Irl · Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Irland)
§ 15 Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Irl
Artikel 15
Ungeachtet der Artikel 12 und 13 können Einkünfte, die berufsmäßige Künstler, wie Bühnen-, Film-, Rundfunk- oder Fernsehkünstler und Musiker, sowie Sportler aus ihrer in dieser Eigenschaft persönlich ausgeübten Tätigkeit beziehen, in dem Vertragstaat besteuert werden, in dem sie diese Tätigkeit ausüben.