§ 1 Doppelbesteuerung – Einkommen- und VermöPERSÖNLICHER GELTUNGSBEREICH
Artikel 1
Dieses Abkommen gilt für Personen, die gemäß Artikel 4 in einem der beiden Vertragstaaten ansässig sind.
Artikel 1
Dieses Abkommen gilt für Personen, die gemäß Artikel 4 in einem der beiden Vertragstaaten ansässig sind.