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Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauc · Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten (BRD)

§ 10a Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauc

Unmittelbare Zustellungen/Bekanntgaben

Van krachtOfficiële tekst

Bescheide, Entscheidungen und andere Schriftstücke der Finanz(Zoll)behörden in Verfahren nach Artikel 2 Absatz 1 lit. a oder b können an Personen im anderen Vertragsstaat auch ohne Einschaltung der zuständigen Finanz(Zoll)behörden des anderen Vertragsstaates unmittelbar durch die Post zugestellt/bekanntgegeben werden, wenn dies nach Art und Inhalt des Schriftstückes zweckmäßig ist. Die Zustellung/Bekanntgabe durch Einschaltung der zuständigen Finanz(Zoll)behörde des anderen Vertragsstaates wird dadurch nicht ausgeschlossen.

Wijzigingsgeschiedenis
  • In Kraft seit 1981-05-01