§ 9 Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauc
Kosten
Gebühren und Auslagen, die bei der Erledigung von Rechts- und Amtshilfeersuchen entstehen, werden nicht erstattet. Ausgenommen sind die an Sachverständige gezahlten Entschädigungen.
Kosten
Gebühren und Auslagen, die bei der Erledigung von Rechts- und Amtshilfeersuchen entstehen, werden nicht erstattet. Ausgenommen sind die an Sachverständige gezahlten Entschädigungen.