§ 1 Doppelbesteuerung – Einkommen-, VermögenPersönlicher Geltungsbereich
Artikel 1
Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragstaat oder in beiden Vertragstaaten ansässig sind.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2016-03-01
Artikel 1
Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragstaat oder in beiden Vertragstaaten ansässig sind.