§ 1 Ausgabe von Scheidemünzen zu 10 Schillin
Zum Außerkrafttreten vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 579/1988 .
Ab dem 17. April 1974 sind im Wege der Oesterreichischen Nationalbank Scheidemünzen zu 10 Schilling in folgender Ausstattung auszugeben:
1. Die Münzen sind aus einer Legierung von 750 Tausendteilen Kupfer und 250 Tausendteilen Nickel mit einem Reinnickelkern (automatensicherer Münzwerkstoff) herzustellen.
2. Der Durchmesser der Münzen hat 26 mm, ihr Stückgewicht 6‘2 g zu betragen.
Verwijst naar
- Ausgabe von Scheidemünzen zu 10 Schillin Art. 20