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Unterstützung der Zollverwaltungen (USA) · Unterstützung der Zollverwaltungen (USA)

§ 12 Unterstützung der Zollverwaltungen (USA)

Durchführung des Abkommens

Van krachtOfficiële tekst

Das Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und der United States Customs Service, Department of the Treasury of the United States of America, können bei der Behandlung von Fragen, die sich aus diesem Abkommen ergeben und weder außenpolitischer noch völkerrechtlicher Natur sind, unmittelbar miteinander verkehren; sie erlassen nach gegenseitiger Befassung die zur Durchführung dieses Abkommens notwendigen Verwaltungsanordnungen; sie werden sich bemühen, Schwierigkeiten oder Zweifel, die bei der Auslegung oder Anwendung des Abkommens auftreten, im Zusammenwirken zu lösen.