Afrikanische Entwicklungsbank · Afrikanische Entwicklungsbank
§ 4 Afrikanische Entwicklungsbank
Artikel 4 Aufbau
Die Bank hat einen Gouverneursrat, ein Direktorium, einen Präsidenten, wenigstens einen Vizepräsidenten und leitende und sonstige Bedienstete zur Durchführung der von der Bank bestimmten Aufgaben.